AGB

§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist eine heilpraktikertypische heilkundliche Behandlung des / der Patient:in. Die Behandlungen des Heilpraktikers umfassen unter anderem auch wissenschaftlich und schulmedizinisch nicht anerkannte naturheilkundliche Heilverfahren.

§2 Versprechen auf Heilung

Auf alle Behandlungsmethoden wird keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Versprechen auf Heilung gegeben wird.

§3 Behandlungshinweis

Der / die Patient:in wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung der Heilpraktikerin eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzt. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird die Heilpraktikerin unverzüglich die Konsultation eines Arztes anraten. Dies gilt auch dann, wenn der Heilpraktikerin aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots (bspw. Infektionskrankheiten) eine Behandlung nicht möglich ist.

§4 Schweigepflicht

Die Heilpraktikerin verspflichtet sich, über alles Wissen, das sie in ihrer Berufsausübung über den / die Patient:in erhält, Stillschweigen zu bewahren. Sie offenbart das Berufsgeheimnis nur dann, wenn der / die Patient:in sie von der Schweigepflicht entbindet bzw. entbunden hat.

Ausnahme: Die Heilpraktikerin ist jedoch von der Schweigepflicht befreit, wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist – bspw. Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist oder wird. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

§5 Sorgfaltspflicht

Die Heilpraktikerin betreut ihre Patient:innen mit der größtmöglichen Sorgfalt. Sie wendet jene Heilmethoden an, die nach ihrer Überzeugung und ihrem Ausbildungsstand auf dem einfachsten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zur Linderung und ggf. zur Heilung (kein Heilversprechen) der Beschwerden führen können.

§6 Aufklärungspflicht / Aufklärungsumfang

Die Heilpraktikerin ist verpflichtet, dem / der Patient:in in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere Diagnose und die Therapie, sowie die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung.

Mit seiner / ihrer Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der  /die Patient:in, dass nachfolgende Punkte umfassend besprochen wurden: Der Gesundheitszustand, die Art der Erkrankung, die Behandlungsmethode und deren voraussichtliche Dauer, die zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen, Belastungen, Risiken und Erfolgschancen der Therapie.

§7 Mitwirkung

Der / die Patient:in ist zu einer aktiven Mitwirkung im Behandlungsablauf verpflichtet. Die Heilpraktikerin ist berechtigt, eine Therapiesitzung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gewährleistet ist, insbesondere wenn der / die Patient:in erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend bzw. lückenhaft erteilt oder ihm / ihr gestellte Aufgaben nicht erfüllt und somit Therapiemaßnahmen vereitelt werden. Der Honoraranspruch der Heilpraktikerin bleibt für die abgebrochene Sitzung in voller Höhe vorhanden.

§8 Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherungen erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten nur im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages und meist nicht für alle Heilkundeverfahren. Auch wird die volle Rechnungshöhe i.d.R. nicht erstattet. Es obliegt dem / der Patient:in, sich bei seiner / ihrer Krankenversicherung zu erkundigen. Der Honoraranspruch der Heilpraktikerin gegenüber dem / der Patient:in besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe.

§9 Honorar

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung von:

90 Euro je 60 Min

Ausnahme:

Erstanamnese 180 Euro (1,5 Std. plus Sichtung der mitgebrachten Befunde)

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) wird angewendet.

Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

§10 Ausfallhonorar

Die Praxis der Heilpraktikerin wird nach dem Bestellsystem geführt. Das bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den / die Patient:in reserviert ist. Hierdurch können dem / der Patient:in in der Regel die anderenorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart werden.

Dies bedeutet jedoch auch, dass der / die Patient:in, wenn er / sie den vereinbarten Termin nicht einhalten kann, diesen spätestens 24 Stunden im Voraus absagen muss, damit die Heilpraktikerin die für den / die Patient:in vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen kann. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet beiderseitige vertragliche Pflichten.

So kann dem / der Patient:in, wenn dieser den Termin nicht rechtzeitig absagt, die Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen gemäß §§ 611, 615 BGB in Rechnung gestellt werden. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird durch diese Vereinbarung nicht berührt.

§11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages ungültig sein oder werden, bleibt damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt unberührt. Die ungültige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am nächsten kommt.

§12 Datenschutz

Siehe Datenschutzerklärung